| Freiburg,
23. Oktober 2006
Der Grosse Rat hat
am 3. Oktober 2006 das Landwirtschaftsgesetz verabschiedet. Damit
erlässt der Kanton Freiburg für diesen Bereich, der im Wesentlichen
Bundessache ist, erstmals ein Rahmengesetz. Mit den darin
vorgesehenen Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der
Landwirtschaft auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene
erfüllt es den Verfassungsauftrag (Art. 74). Der Text des neuen
Gesetzes wird demnächst veröffentlicht.
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